Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versicherbar sind dabei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Nach dem erneut schadenintensiven Jahr 2021 hat sich zwar die Versicherungsdichte zur erweiterten Elementarschadenversicherung deutlich erhöht, liegt mit deutschlandweit 50 Prozent aber trotzdem auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau. Aus diesem Grund haben in den vergangenen Monaten diverse Institutionen ihre Ideen für eine weitere Verbreitung der Elementarschadendeckung veröffentlicht.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich klar für eine Versicherungspflicht ausgesprochen. Dabei sollen alle Eigentümer von Wohngebäuden gesetzlich dazu verpflichtet werden, ihre Gebäude mit einer Gebäude-Basisversicherung inklusive einer Deckung gegen Naturgefahren auszustatten. Der Bund der Versicherten favorisiert dagegen ein kollektives Pflichtsystem, bei dem die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft eine Poollösung bereitstellen. Abgerechnet werden soll das entweder über die Grundsteuer oder über eine separate Versicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV) schlägt ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vor. Dabei bilden drei Elemente aus verbindlichen Vorgaben von Bund und Ländern zur Klimafolgenanpassung, Absicherungsangebote der Versicherungswirtschaft und Unterstützung des Staates im katastrophalen Kumulschadenfall ein Gesamtsystem, das in Abhängigkeit zueinander einen praktikablen Lösungsansatz darstellt.
In einer Sache sind sich alle Institutionen einig, die Zahlungen des Staates an unversicherte Hauseigentümer, die sich hätten versichern können, sind keine volkswirtschaftlich nachhaltige Lösung.
Die Justizminister der Länder haben zudem festgestellt, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer verfassungsrechtlich durchaus möglich wäre. Aktuell haben sich am 2. Juni auch die Länderchefs für eine Versicherungspflicht ausgesprochen. Der Bund wird die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nun prüfen.
Bundesweit hat sich die Akzeptanz zur freiwilligen Versicherung gegen erweiterte Elementarschadenereignisse in den vergangenen Jahren erhöht. Gerade nach den Unwetterereignissen im Sommer 2021 ist die Versicherungsquote in Deutschland um 4 Prozent auf jetzt 50 Prozent gestiegen. Auf Länderebene liegen die Versicherungsquoten jedoch noch stark auseinander. Im Norden Deutschlands ist die Akzeptanz für den Versicherungsschutz wenig ausgeprägt. Von Nordrhein-Westfalen über Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt bis nach Sachsen bildet sich in der Mitte Deutschlands ein Band mit konstanten Mittelwerten von 48 bis 53 Prozent Durchdringungsquote. Die unangefochtenen Fans der erweiterten Elementarschadenversicherung finden sich in Baden-Württemberg. Dort sind mit 94 Prozent fast alle Gebäude gegen entsprechende Schadenereignisse versichert. Diese ungewöhnlich hohe Zahl resultiert noch aus den Zeiten der Pflichtversicherung, die dort bis in die 1990er Jahre bestand.
Die genannten Schätzungen des GdV beinhalten den gesamten Gebäudebestand in Deutschland. Die Bestände von professionellen Wohnungsunternehmen, die von Genossenschaften oder den kommunalen Gesellschaften organisiert werden, dürften hier über den vom GdV veröffentlichten Quoten liegen. Die Unwetterereignisse seit der Jahrtausendwende und die stetig gestiegene Versicherbarkeit der Gebäude haben das Risiko für Wohnungsunternehmen beherrschbarer gemacht. Trotz der aktuell explodierenden Nebenkosten ist die finanzielle Absicherung der erweiterten Elementarschadenversicherung ein wichtiger Baustein des Risikomanagements deutscher Immobilienbesitzer.
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